Die Lagerbox darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden. Verboten ist insbesondere:

  1. die Lagerbox oder das Gelände in einer derartigen Weise zu verwenden, dass andere Mieter*innen oder der Vermieter gestört oder beeinträchtigt werden oder werden könnten.
  2. in der Lagerbox Handel zu treiben oder Dienstleistungen zu erbringen.
  3. unter der Anschrift der Gesamtanlage einen Wohnsitz oder einen Geschäftssitz anzumelden.
  4. eine Nutzung des Mietgegenstands zu Wohn- oder Arbeitszwecken.
  5. eine Nutzung des Mietgegenstands zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren.