Im Lagerpunkt können Sie all das einlagern, was Sie normalerweise auch in einer Wohnung oder in einem Büro stehen haben würden. Verboten ist insbesondere die Einlagerung folgender Gegenstände:

  1. Leicht verderbliche Güter und Nahrungsmittel
  2. Gegenstände, die Ungeziefer anziehen könnten
  3. Toxische, leicht entflammbare und explosive Stoffe/Materialien, Kraftstoffe, Öle, Sprengstoffe, Waffen, Feuerwerkskörper, Munition, Suchtmittel und Drogen nach BtMG Anlage I, Chemikalien, radioaktives Material, biologische Kampfstoffe, Sondermüll und andere gefährliche Materialien, Treib-, Brenn- und Schmierstoffe, Farben, Lacke und Lösungsmittel, Verbrennungsmotoren, Giftmüll, Asbest, oder sonstige gefährliche Materialien
  4. Unter Druck stehende Gase und Materialen, wie solche die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten
  5. Unrechtmäßig erworbene Gegenstände (Diebesgut)